Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

Der LSVD (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland) ruft im Zuge des 60. Jahrestages des Grundgesetzes zu seiner 3+ Kampagne auf. Ziel ist die Ergänzung des Gleichheitsartikel im Grundgesetz. Artikel 3 GG soll, wie folgt ergänzt werde: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Aktion kann online und auch offline unterstützt werden. Genaueres findet ihr hier. Bitte zeichnet mit.

Aufruf für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 3 GG): Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen, Transgendern und intersexuellen Menschen gleiche Rechte garantieren!
Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal “sexuelle Identität”. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: “Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.”
Auf Europäischer Ebene ist das schon Standard. Die EU-Grundrechtecharta enthält bereits ein Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Sie ist vom Bundestag und vom Bundesrat mit großer Mehrheit gebilligt worden. Warum soll dies im deutschen Grundgesetz nicht möglich sein?
Historische Wiedergutmachung
Die Väter und Mütter unserer Verfassung haben den Gleichheitsartikel unter dem Eindruck der Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Unrechtsregimes geschrieben. Der Gleichbehandlungskatalog ist die Antwort auf die nationalsozialistische Selektions- und Verfolgungspolitik. Er ist geprägt von der Erkenntnis, dass die Menschlichkeit insgesamt gefährdet ist und Barbarei droht, wenn auch nur einer Gruppe von Menschen die gleichen Grund- und Menschenrechte streitig gemacht werden.
Dennoch hatte man 1949 zwei Gruppen ausgespart: die Behinderten und die Homosexuellen. Die Behinderten wurden im Rahmen der Verfassungsreform nach der deutschen Einheit 1994 endlich aufgenommen. Für die Aufnahme der Lesben und Schwulen fand sich damals noch keine ausreichende Mehrheit. Es ist nun Zeit für einen neuen Anlauf. Angesichts der Verfolgungsgeschichte der Homosexuellen im Dritten Reich, aber auch im Nachkriegsdeutschland der 50er und 60er-Jahre muss unsere Verfassung auch Schwulen, Lesben, Transgender und intersexuellen Menschen gleiche Rechte garantieren.
Breite Unterstützung
“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” Dieses Leitbild sollte endlich auch in unserer Verfassung zum Ausdruck kommen. Diese Forderung unterstützen parteienübergreifend viele Bürgerinnen und Bürger, Prominente aus Politik, Kunst und Kultur sowie Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft.
Kein Recht auf Diskriminierung
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 verpflichtet der Staat die Bürgerinnen und Bürger in einem gewissen Rahmen, niemanden aufgrund der sexuellen Identität zu diskriminieren. Sich selbst hat er diese Verpflichtung noch nicht auferlegt. Dieser Widerspruch muss beseitigt werden. Der Staat darf sich kein Recht auf Diskriminierung reservieren. (Quelle)